Viele Dienstleistungen, die zur Unterstützung von Krankenhäusern und Altenhilfeeinrichtungen notwendig sind, aber nicht direkt mit den Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern in Zusammenhang stehen, werden bei uns von unserer Tochtergesellschaft, der FDK Zentrale Dienste GmbH (FZD), erbracht.
Die FDK Zentrale Dienste GmbH ist insbesondere für die AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN gGmbH, aber auch für andere AGAPLESION Einrichtungen sowie nicht organschaftlich verbundene Dritte tätig. Unsere Leistungen können dabei je nach Angebot deutschlandweit auch von Fremdfirmen innerhalb des Sozialwesens in Anspruch genommen werden.
Wir unterstützen unsere Einrichtungen sowie Fremdfirmen in vielen Bereichen umfassend und fachlich kompetent mit folgenden Dienstleistungen:
Gerne können Sie unsere Leistungen individuell für Ihr Unternehmen anfragen!
Aufgabe der AEMP - früher auch als „Steri“ bekannt - ist die Versorgung der Ambulanzen und insbesondere der Operationssäle mit sterilen Medizinprodunkten.
Die AEMP am AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS versorgt zwei Häuser der AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN und diverse externe Kunden. Medizinprodukte (Siebe, Sets, Einzelinstrumente) werden bei uns gereinigt, desinfiziert, sterilisiert, auf Funktionstüchtigkeit und Schäden überprüft und anschließend wieder systematisch zugeordnet verpackt. Des Weiteren werden auch Plasmasterilisationen durchgeführt. Die Anforderungen für die AEMP unterstehen sehr strengen Kontrollen, inbesondere zur Patientensicherheit.
Elena Görbing
Leitung
Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte
T (069) 95 33 - 90 58
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, die Einrichtung beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten.
Dies geschieht insbesondere bei
Weitere Tätigkeiten sind die
Die Arbeitsstätten werden in regelmäßigen Abständen in Hinblick auf Mängel begangen. Ursachen von Arbeitsunfällen werden untersucht. Mitarbeiter werden bezüglich der Arbeitssicherheit unterwiesen und geschult.
Die Fachkräfte für Brandschutz unterstützen die Einrichtungen in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden (Erstmaßnahmen) und organisatorischen Brandschutzes. Grundlage hierfür sind die Vorgaben der Bauordnungen der Länder, Verkaufsstättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung, Industriebaurichtlinie und der vfdb-Richtlinie 12-09/01 (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V.). Die Ausgestaltung des Aufgabenkatalogs orientiert sich an den betrieblichen Gegebenheiten des Unternehmens, der Gefährdungsbeurteilungen und ggf. den behördlichen Auflagen. Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit der Einrichtung festgelegt.
Zu den Aufgaben zählen: